Aktueller Hinweis zum Pflegeneuordnungsgesetz 2013

Zum 01.01.2013 tritt das Pflegeneuordnungsgesetz in Kraft und bedeutet zunächst  mehr finanzielle Leistungen für Menschen mit einer Demenz.

In der ambulanten Versorgung können Menschen mit einer Demenz in Stufe 0 neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 EUR für zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz SGB XI § 45 b+c nun zusätzlich noch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten.  

Dieses sieht wie folgt aus:

In Pflegestufe 0:

monatliches Pflegegeld von 120 EUR oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 EUR

Pflegestufe 1:

monatliches Pflegegeld von 305 EUR oder Pflegesachleistungen bis zu 665 EUR

Pflegestufe 2:

monatliches Pflegegeld von 525 EUR oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 EUR

In der Pflegestufe 3 gibt es keine Veränderung.

Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder die Alzheimer Beratungsstelle Enger, Telefon: 05224 - 937 563