Aktueller Hinweis zum Pflegeneuordnungsgesetz 2013
Zum 01.01.2013 tritt das Pflegeneuordnungsgesetz in Kraft und bedeutet zunächst mehr finanzielle Leistungen für Menschen mit einer Demenz.
In der ambulanten Versorgung können Menschen mit einer Demenz in Stufe 0 neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 EUR für zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz SGB XI § 45 b+c nun zusätzlich noch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten.
Dieses sieht wie folgt aus:
In Pflegestufe 0:
monatliches Pflegegeld von 120 EUR oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 EUR
Pflegestufe 1:
monatliches Pflegegeld von 305 EUR oder Pflegesachleistungen bis zu 665 EUR
Pflegestufe 2:
monatliches Pflegegeld von 525 EUR oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 EUR
In der Pflegestufe 3 gibt es keine Veränderung.
Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder die Alzheimer Beratungsstelle Enger, Telefon: 05224 - 937 563
Alzheimer Beratungsstelle Enger präsentierte sich bei der 22. Alzheimer Europe Conference in Wien.
Über Ursache, Heilung und Prävention ist bis dato relativ wenig bekannt. Bei der 22. Europäischen Alzheimer-Konferenz vom 04.10. bis 06.10.2012 in Wien präsentierten Experten aktuelle Erkenntnisse und Fragen.
Die Alzheimer Beratungsstelle Enger hat eine Einladung der NeF, Netzwerk Europäischer Foundation, zur 22. Alzheimer Europe Conference vom 04. bis 06.10.2012 nach Wien erhalten und erhält somit die Möglichkeit, dass Projekt in Enger europaweit vorzustellen.